Cookie-Richtlinie von N1Bet

Diese Richtlinie erläutert, wie N1 Bet auf n1bet.com Cookies und vergleichbare Techniken einsetzt, wenn Personen mit Wohnsitz in Österreich die Seiten aufrufen. Erfasst sind kleine Textdateien im Browser, lokale Speicherungen, Pixel und ähnliche Kennungen auf dem Endgerät. Für den Zugriff auf das Endgerät gilt neben der Datenschutz-Grundverordnung das Telekommunikationsgesetz, das eine Einwilligung verlangt, soweit die Speicherung nicht unbedingt erforderlich ist, um den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zu erbringen. Verantwortlicher ist Stable Tech N.V., genannt im Impressum der Website. Die personenbezogene Verarbeitung, die über Cookies hinausreicht, beschreibt die Datenschutzerklärung.

Ohne bestimmte technische Kennungen funktionieren Anmeldung, Sitzungsschutz und Zahlungsfluss nicht. Andere Speichervorgänge dienen der Reichweitenmessung, der Ausspielung von Angeboten oder der Einbindung von Spiele-, Wett- und Zahlungsdiensten. N1 Bet holt dafür eine Auswahl über das Einwilligungsbanner ein, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Die Wahl kann später geändert werden. Ein bloßer Seitenaufruf ohne Interaktion mit dem Banner gilt nicht als Einwilligung in optionale Speicherungen. Das Scrollen allein ersetzt keine klare Auswahl im Dialog.

Unbedingt erforderliche Speicherung

Erforderliche Cookies sichern die Sitzung nach dem Login, merken die Sprach- und Währungswahl Euro, speichern den Status des Einwilligungsbanners selbst und schützen Formulare vor missbräuchlichen automatisierten Anfragen. Sie können Lastverteilung und grundlegende Fehlersuche unterstützen. Rechtsgrundlage ist der Vertrag bzw. die technische Notwendigkeit, den Dienst bereitzustellen, verbunden mit Artikel sechs der DSGVO. Eine Abwahl dieser Gruppe ist im Banner meist nicht vorgesehen, weil sonst Konto und Kasse unbrauchbar würden. Wer den Browser so einstellt, dass auch diese Dateien blockiert werden, muss mit fehlgeschlagenem Login rechnen.

Die Lebensdauer reicht von der Sitzung bis zu mehreren Monaten, wenn etwa die Einwilligungsentscheidung erneut erkannt werden muss, ohne jedes Mal denselben Dialog zu erzwingen. Drittanbieter, die die Kasse, die Live-Umgebung oder das Sportbuch bereitstellen, können eigene notwendige Kennungen setzen, sobald Sie den betreffenden Bereich aktiv nutzen. N1Bet gibt solche Partner nur insoweit frei, als sie für den gewählten Vorgang gebraucht werden. Eine Weitergabe von Cookie-Inhalten zu fremder Werbung findet in dieser Kategorie nicht statt. Sicherheitskennungen, die Replay-Angriffe erschweren, gehören ebenfalls hierher.

Statistik, Funktion und Marketing

Statistik-Cookies erfassen in zusammengefasster Form, welche Bereiche des Casinos, des Sportwettenbereichs oder der Aktionsseiten aufgerufen werden, wie lange Sitzungen dauern und wo technische Brüche auftreten. Die Auswertungen sollen die Oberfläche verbessern und Überlastungen erkennen. Soweit möglich, werden IP-Adressen gekürzt. Die Speicherung erfolgt erst nach Einwilligung. Ein Widerruf beendet die weitere Erhebung, lässt bereits anonymisierte Berichte aber unberührt. Rohdaten mit Personenbezug werden nicht länger gehalten, als der Auswertungszweck es verlangt.

Funktionale Cookies können bevorzugte Spieleanbieter, zuletzt genutzte Zahlungswege oder Chat-Zustände merken. Marketing-Cookies und ähnliche Identifier dienen dazu, Banner auf eigenen oder eingebundenen Flächen zu steuern und Conversion-Ereignisse zu messen, etwa nach einer Registrierung. Sie können Geräte über Sitzungen hinweg wiedererkennen. N1Bet setzt diese Gruppe nur, wenn Sie im Banner zustimmen. Partner aus Werbung und Analyse erhalten dann Kennungen, die für sich genommen meist keine Klarnamen tragen, jedoch in Kombination mit Kontodaten einem Profil zugeordnet werden können, sobald Sie angemeldet sind. Ein späterer Widerruf stoppt neue Zuordnungen, löscht aber nicht automatisch bereits beim Partner vorhandene Segmente.

Drittanbieter und internationale Bezüge

Spiele Studios, Live-Casino-Dienstleister, Quotenlieferanten, Zahlungsunternehmen einschließlich Krypto-Abwickler und Chat-Technik können eigene Domains nutzen. Sobald ein Spiel, ein Wettschein oder ein Zahlungsfenster geladen wird, gelten zusätzlich deren Hinweise. N1Bet wählt Partner aus, die ein angemessenes Datenschutzniveau zusichern, kann deren unabhängige Verarbeitung aber nicht in jedem Detail steuern. Nutzer in Österreich sollten prüfen, ob ein eingebetteter Dienst Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums überträgt. Soweit Standardvertragsklauseln eingesetzt werden, sind sie auf Anfrage über [email protected] erläuterbar.

Soziale Plugins sind nicht Voraussetzung für das Spiel. Werden Schaltflächen zu Netzwerken eingebunden, lädt N1Bet deren Inhalte nach Möglichkeit erst nach aktiver Nutzung. Andernfalls kann bereits der Seitenaufruf eine Verbindung zum Netzwerk auslösen. Die Cookie-Auswahl im Banner steuert, soweit technisch beherrschbar, auch solche Einbindungen. Ein späterer Widerruf löscht nicht automatisch Dateien, die der Dritte bereits auf Ihrem Gerät abgelegt hat; dafür bleiben die Einstellungen des jeweiligen Anbieters und des Browsers maßgeblich. Wer ein Spielstudio in einem eigenen Fenster öffnet, verlässt zeitweise den unmittelbaren Steuerungskreis von N1Bet.

Steuerung im Browser und über das Banner

Sie können Cookies in den Browsereinstellungen ganz oder teilweise blockieren, vorhandene Dateien löschen und Drittanbietercookies untersagen. Werden alle Cookies unterdrückt, kann der Login scheitern und die Einwilligung muss bei jedem Besuch neu gesetzt werden. Mobile Betriebssysteme bieten vergleichbare Schalter für Tracking. N1Bet empfiehlt, zumindest erforderliche Cookies zuzulassen, wenn Sie mit Echtgeld spielen oder wetten wollen. Das Banner erlaubt eine differenzierte Auswahl und speichert sie, damit nicht bei jedem Klick erneut gefragt wird. Ein erneutes Öffnen des Dialogs ist über den Hinweis in der Fußzeile möglich, soweit die Oberfläche das anbietet.

Ein Widerruf ist so einfach wie die Erteilung: über denselben Dialog oder durch Löschen der gespeicherten Entscheidung. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Bereits begonnene Sitzungen können bis zum Ablauf der betreffenden Datei weiterlaufen. Do-Not-Track-Signale des Browsers werden berücksichtigt, soweit die eingesetzte Technik sie eindeutig erkennt; eine gesetzliche Pflicht zu einer bestimmten Interpretation besteht nicht in jedem Fall. Maßgeblich bleibt Ihre ausdrückliche Wahl im Banner von N1Bet. Wer nach einem Widerruf denselben Browser ohne Löschung der Alt-Dateien nutzt, kann kurzzeitig noch alte Kennungen tragen.

Speicherdauer, Rechte und Aktualisierung

Die konkrete Laufzeit einzelner Cookies hängt von Zweck und Anbieter ab. Sitzungskennungen enden beim Schließen des Browsers oder nach Zeitablauf. Langläufer für Einwilligung oder Wiedererkennung können Monate bis zu etwa einem Jahr gelten, sofern Sie nicht früher widersprechen. N1Bet überprüft die Liste der eingesetzten Techniken regelmäßig. Eine vollständige tagesaktuelle Inventarliste aller Drittdateien ist bei dynamisch geladenen Spielen und Live-Märkten nicht immer darstellbar; wesentliche Gruppen und Zwecke sind in dieser Richtlinie beschrieben.

Betroffenenrechte nach der DSGVO, einschließlich Auskunft und Widerspruch, gelten auch für cookiegestützte Verarbeitungen, soweit eine Identifizierung möglich ist. Beschwerden können an die Österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden, nachdem N1Bet Gelegenheit zur Klärung hatte. Änderungen dieser Richtlinie werden auf n1bet.com veröffentlicht. Betrifft eine Änderung die Einwilligungslogik spürbar, wird das Banner erneut eingeblendet. Die Nutzung der Seite nach einer Aktualisierung ersetzt keine frische Einwilligung, wo das Telekommunikationsgesetz sie weiterhin verlangt. Fragen zum Banner richten Sie an [email protected].